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Sozialrecht

Das Sozialrechtteam kann auf einschlägige Kompetenzen in allen Fragen verweisen, die das individuelle oder kollektive Arbeits- und Sozialversicherungsrecht berühren. Es wird auf Französisch und auf Englisch tätig. 


Es unterstützt seine Mandanten im Alltag, um pragmatische Lösungen zu strukturieren und umzusetzen, die den operativen sozialen Bedürfnissen Rechnung tragen.

Unsere Hauptgebiete sind die kollektiven (Einkommenssteuer, Wirtschafts- und Sozialrat, Wirtschafts- und Sozialeinheit, Konzernbetriebsrat, Umstrukturierungen, Tarifvertrag, Arbeitnehmersparplan) und individuellen Arbeitsbeziehungen (Verträge, Sozialrecht der Manager, Prokura, Verwaltung der innerstaatlichen und internationalen Mobilität, Kündigung) und das Sozialversicherungsrecht (Gesundheit am Arbeitsplatz und Beziehungen zur Beitreibungsstelle). 

Unsere enge Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen der Kanzlei ermöglicht es uns ferner, um sozialen Strafrecht und im Bereich der Compliance tätig zu werden.

Neben unserer Beratungstätigkeit und unserer Arbeit als Rechtsbeistand vor den Gerichten organisieren wir geeignete Schulungen für Unternehmen. 

Wir haben ein Kontaktnetz in Europa, Afrika und auf dem amerikanischen Kontinent aufgebaut.

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