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Honorare

Die Honorare der Kanzlei ASSELINEAU & ASSOCIES werden mit dem Mandanten nach der Bestätigung unseres Kostenvoranschlags durch denselben in Anlehnung an den Ehrenkodex des Anwaltsberufs transparent vereinbart. 

Nach dem ersten Termin und nach der vorherigen Analyse der Sache bietet die Kanzlei dem Mandanten eine Auswahl unterschiedlicher Fakturierungsmodalitäten an, wobei sie sich bemüht, die für den Mandanten günstigste Honorarform in den Vordergrund zu stellen. 

Eine Honorarvereinbarung wird zwischen der Kanzlei und dem Mandanten vereinbart, um die von der Kanzlei angebotene Leistung und ihre Vergütungsmodalitäten zu materialisieren, die die nachstehende Form annehmen können: 

Honorar „nach Zeitaufwand“:

Der Honorarbetrag gründet sich auf den Zeitaufwand des Rechtsanwalts und seinen Stundensatz. Wird diese Vergütungsform gewählt, informiert die Kanzlei den Mandanten über die voraussichtliche Stundenanzahl, die für die Bearbeitung seiner Akte erforderlich ist. Darüber hinaus übermittelt sie dem Mandanten eine Abrechnung der für seine Akte aufgewendeten Zeit.

Pauschalhonorar:

In diesem Fall wird ein Festbetrag für das gesamte Verfahren gezahlt. Dieses System eignet sich insbesondere für Sachen, bei denen die Rechtsanwaltskanzlei in der Lage ist, im Voraus die für die Bearbeitung der Akte erforderliche Zeit zu veranschlagen. 

„Ergebnisabhängiges“ Honorar:

Wurde dies zwischen der Kanzlei und dem Mandanten mit der Honorarvereinbarung ausdrücklich vorgesehen, kann eine Zusatzvergütung auf der Grundlage der Erreichung eines genauen Ergebnisses für den Mandanten zu einem „Mindesthonorar“ hinzukommen, da auf einer Pauschale oder einer Stundenanzahl aufbaut.

 

Das ergebnisabhängige Honorar kann jedoch nicht als alleinige Vergütungsform des Rechtsanwalts gewählt werden. 

Rechtsschutz:

Haben Sie Anspruch auf eine Rechtsschutzversicherung werden die Honorare ggf. teilweise oder vollständig von Ihrer Versicherung übernommen, was den Mandanten nicht an seiner freien Anwaltswahl hindert.

Entschädigung und Erstattung der Honorare:

§ 700 der französischen Zivilprozessordnung und § 475-1 der französischen Strafprozessordnung räumen den Gerichten die Möglichkeit ein, die gegnerische Seite im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zur teilweisen oder vollständigen Erstattung der Honorare und Verfahrenskosten zu verurteilen.

 

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Vermittler für Verbraucherstreitfälle in Bezug auf den Anwaltsberuf 

 

Gemäß den Bestimmungen nach Artikel L. 612-1 ff. des französischen Verbrauchergesetzes haben Sie im Streitfall mit einem Rechtsanwalt die Möglichkeit, eine kostenlose Vermittlung durch den nationalen Vermittler beim Nationalen Rat der Anwaltskammer (CNB) in Anspruch zu nehmen. Seine Kontaktdaten lauten:

Carole Pascarel, Vermittler für Verbraucherstreitfälle in Bezug auf den Anwaltsberuf 
Postanschrift: CNB, 180 boulevard Haussmann – 75008 PARIS
E-mail: mediateur@mediateur-consommation-avocat.fr
Website: https://mediateur-consommation-avocat.fr

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