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Recht der vertraglichen Haftung und der Haftung aus unerlaubter Handlung

Unsere Tätigkeit basiert in diesem Rahmen:

  • auf ausgezeichneten Kenntnissen des Versicherungsrechts (Heranziehung eines Dritten, gerichtliches Sachverständigengutachten, Verjährungen, …), 

  • auf der allumfassendem Beherrschung des Vertragsrechts (unlauterer Wettbewerb, Zwangsvollstreckung, Kündigung, Verhandlung von Zahlungsfristen, …), 

  • auf einem verfahrens- und zivilrechtlichen Know-how für die Geltendmachung der Haftung aus unerlaubter Handlung und für fahrlässiges Handeln.

 

Aufbauend auf unserer Erfahrung im Bereich der Haftpflicht werden wir im Streitfall im Interesse der Unternehmen, ihrer Manager, der örtlichen Körperschaften und von Privatpersonen tätig.

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