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Französisches, europäisches und internationales Strafrecht

Die Strafrechtler beraten und unterstützen die Mandanten, um ihre Strafverteidigung zu gewährleisten.

Dieser Beistand erstreckt sich von der ersten Anklage bis zur Vollstreckung der Strafen und Entschädigung der Opfer.


In Anbetracht unserer Kompetenzen auf diesem Gebiet sind die Rechtsanwälte in der Lage, das strafrechtliche Risiko im Vorfeld zu bewerten und ihre Energie in Krisensituationen im Interesse der Mandanten zu mobilisieren. 

Wir werden im allgemeinen Strafrecht (Verbrechen und strafbare Handlungen gegen Personen) und im Handelsstrafrecht (Veruntreuung von Geschäftsvermögen, Vertrauensmissbrauch, Geldwäsche, Patentverletzung, Korruption, Cyberkriminalität, Börsendelikte, nicht vorsätzliche strafbare Handlung, Betrug, Steuerhinterziehung, rechtswidrige Beteiligung an Übernahmegeschäften, Verschmutzung, Hehlerei, …) sowie Arbeitsstrafrecht (Arbeitsunfälle, Behinderungen, Nichteinhaltung der Sozialgesetzgebung, strafrechtliche Anhörungen vor der Gewerbeaufsicht, …). 

Wir beteiligen uns häufig an Verfahren, die eine ausgeprägt internationale Dimension aufweisen, und sind mit Rechtshilfe-, Auslieferungsgesuchen und europäischen oder internationalen Haftbefehlen vertraut. 


Unsere Rechtsanwälte sahen sich wiederholt veranlasst, vor den internationalen Gerichten (Ad hoc-Gerichte, Internationaler Strafgerichtshof, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) zu plädieren.


Wir verfügen über ein weltweites Kontaktnetz.

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